Fahrzeug kaufen von privat – der hilfreiche Ratgeber
Gebrauchtwagenkauf von privat – Die vier Phasen
Wenn Sie ein Fahrzeug von privat erwerben möchten, müssen sie auf mehrere Dinge achten, die sich wie folgt auflisten lassen:
- Phase 1: Die Vorbereitung ( Recherche, etc.)
- Phase 2: Fahrzeug-Besichtigung und Testfahrt
- Phase 3: Schriftliche Vereinbarung des Kaufvertrags, Zahlung, Übergabe
- Phase 4: Fahrzeug anmelden, mögliche Reparaturen, Kraftfahrzeugversicherung
Im Folgenden erklären wir Ihnen detailliert, auf welche Punkte Sie in den jeweiligen Phasen achten müssen.
1. Die Vorbereitung: (Recherche, etc.)
Als Erstes stehen Ihre Vorstellungen und Anforderungen zum Fahrzeugkauf im Vordergrund. Falls Sie sich dazu entschieden haben, ein Fahrzeug von privat zu kaufen, müssen Sie vor ab passende Angebote finden. Damit Sie überhaupt zielorientiert suchen können, sollten Sie im Vorfeld Ihre Anforderungen definiert haben.
Hierbei sollten Sie sich insbesondere folgende Fragen stellen:
- Welches Automodell möchten Sie (z.B. Van, Kleinwagen, Kombi)?
- Was sollte das Fahrzeug maximal kosten?
- Welches Baujahr und welche Kilometerlaufleistung sind für Sie akzeptabel?
- Welcher Antrieb soll das Fahrzeug haben: Diesel, Benziner, E-Auto, Hybrid oder Gas?
Von Ihren Sonderwünschen mal ganz abgesehen, sollten Sie nach Gebrauchtfahrzeugen suchen, die maximal neun Jahre alt sind und weniger als 140.000 Kilometer Laufleistung zurückgelegt haben. Was das finanzielle betrifft, so sollten Sie nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Fixkosten bedenken. Hierzu zählen insbesondere die Kfz-Steuer, Wartungen, die Kfz-Versicherung, Reparaturen und die Betriebskosten.
Gerade in Zeiten, in denen Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten besprochen werden, sollte die Antriebsart besonders gut bedacht werden. Es könnte eventuell sein, dass Sie selbst mit einem relativ neuem Dieselfahrzeug bald nicht mehr in bestimmte Gebiete einfahren dürfen. Eine „herkömmliche“ Alternative zu Dieselfahrzeugen sind Benziner.
Hin und wieder finden sich auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt erste Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Hierbei sollten Sie den entscheidenden Nachteil von E-Autos kennen: den Akku. Denn die Leistungsfähigkeit der Stromspeicher wird von Jahr zu Jahr weniger. Besonders rasant geht dieser „Verfall“ nach ca. acht Jahren Nutzungsdauer vonstatten. Hat der Akku dann komplett ausgedient, bedeutet das für E-Autos praktisch einen wirtschaftlichen Totalschaden. Aus diesem Grund werden Akkus häufig im Mietmodell angeboten. Ob das beim Privatkauf möglich ist, müssten Sie in Ihrem Fall abklären.
Das richtige Recherchieren
Haben Sie Ihre Vorstellungen festgehalten, kann die Suche nach einem guten Gebrauchtfahrzeug beginnen. Dazu gibt es einige Möglichkeiten. Sehr effektiv und einfach ist die Recherche über einschlägige Autoplattformen im Internet. Sie ermöglichen Ihnen, die Privatangebote und auch Ihre zuvor definierten Anforderungen gezielt herauszufiltern. Auf diese Weg lässt sich die große unübersichtliche Auswahl sehr gut einschränken.
Vorsicht!: Nicht jede angeblich private Anzeige stammt auch wirklich von einer Privatperson. Wenn Sie der Gesprächspartner am Telefon beispielsweise fragt, für welches Fahrzeug Sie sich interessieren, so haben Sie es höchstwahrscheinlich mit einem gewerblichen Händler zu tun. Ein weiteres Indiz für einen Händler sind rote Nummernschilder auf Fotos . Auch bei außergewöhnlich günstigen Angeboten sollten Sie skeptisch sein. Das könnte eine Betrugsmasche sein.
Neben Internetplattformen können Sie außerdem in privaten Kleinanzeigen (offline und online) oder in Zeitungsanzeigen auf gute Angebote stoßen. Ein Nachteil hierbei ist, dass oft nur wenige Angaben und Fotos des Fahrzeugs vorhanden sind.
Welche Angaben in Anzeigen sind als vorteilhaft zu bewerten?
- Auto ist „scheckheftgepflegt“ (Die Service-Intervalle wurden eingehalten)
- Kraftfahrzeug ist unfallfrei (oder Schäden werden aufgelistet)
- Geringe Vorbesitzer-Anzahl (optimal wäre aus erster Hand)
- Ausführliche Beschreibung und Fotos vom Zustand sind vorhanden (auch von eventuellen Mängeln)
- Das Auto weist in Relation zum Alter nur eine geringe Laufleistung auf
Zu guter Letzt gilt es noch, herauszufinden, ob der angebotene Preis nicht zu hoch ist. Hierfür können Sie ähnliche Angebote für einen Vergleich heraussuchen.
Hilfreicher Tipp: Von Juni bis August sind Gebrauchtwagen in der Regel günstiger zu erwerben. Das hat mit der geringen Nachfrage in der Urlaubszeit zu tun. Nach den Ferien steigen die Preise dann wieder an. Weil viele Autofahrer sich im Herbst noch ein Winterauto anschaffen möchten, sind Gebrauchtfahrzeuge im Oktober am teuersten.
2. Fahrzeug kaufen von privat: Besichtigung und Testfahrt entscheidend
Haben Sie ein passendes Auto gefunden? Auch der Verkäufer macht einen seriösen Eindruck? Dann sollten Sie das Fahrzeug auf jeden Fall begutachten gehen.
Entscheidend ist hier, dass Sie einen Zeitpunkt wählen, an dem Tageslicht vorhanden ist. Im besten Fall findet die Besichtigung zudem an der Wohnanschrift des Verkäufers statt. So können Sie gleich feststellen, ob der Fahrzeugbesitzer unter seiner echten Identität auftritt. Nehmen Sie wenn es möglich ist, die Angaben aus der Anzeige mit, um sie vor Ort und Stelle mit dem Auto zu vergleichen. Ratsam ist es darüber hinaus, sich von einer Person begleiten zu lassen, die sich mit diesem Thema gut auskennt.
Um noch mehr vorteilhafte Informationen zu erlangen, fragen Sie den Besitzer, aus welchem Anlass er das Auto verkauft, welche Schäden ihm bekannt sind, und ob es in der Vergangenheit Unfälle mit dem Fahrzeug gab. Erkundigen Sie sich auch gleich, ob Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, oder Teile ausgetauscht wurden. Lassen Sie sich das Scheckheft und das Prüfprotokoll der letzten Hauptuntersuchung zeigen. Bei technischen Veränderungen am Auto, muss eine dazugehörige Betriebserlaubnis (ABE) bzw. ein TÜV-Gutachten vorliegen. Auch sollten große Reparaturen anhand von Werkstattrechnungen nachgewiesen werden können. Die Anzahl der Vorbesitzer, können Sie in der Zulassungsbescheinigung unter Teil 2 sehen.
Diese Punkte sollten Sie bei der Auto-Begutachtung berücksichtigen
Nach einer flüchtigen Einsicht in wichtige Unterlagen und einem kurzen Gespräche, sollte Ihnen der Besitzer die Möglichkeit geben, sich das Auto in Ruhe anzusehen. Lassen Sie sich hierbei nicht von einem gut gepflegten und polierten Pkw beeinflussen. Dieser Zustand des Autos kann leicht und sehr günstig professionell hergestellt werden, und könnte so über Mängel hinweg täuschen.
Inspizieren Sie das Auto als Erstes von außen. Schauen Sie hierbei auf Lackschäden, Dellen, Rost und Schrammen an der Karosserie. Die Glasflächen sollten im optimalen Fall keine Steinschläge aufweisen. Werfen Sie zudem einen Blick auf die Bremsscheiben und die Bremsbeläge. Flugrost ist hier nicht bedenklich, aber die Scheiben sollten beispielsweise keine Riefen aufweisen.
Schauen Sie sich das Fahrzeug auch von unten an: Treten Öl oder Flüssigkeiten aus? Hat der Auspuff Korrosion oder hat er vielleicht sogar Löcher? Öffnen Sie darüber hinaus die Motorhaube für eine grobe Sichtprüfung. Auch hier sollten Sie auf Korrosion sowie auf Austreten von Flüssigkeiten achten und den Füllstand von Bremsflüssigkeit, Öl und Kühlwasser prüfen. Zudem darf der Zahnriemen nicht rissig oder spröde sein. Prüfen Sie die komplette Beleuchtungseinrichtung, alle Türen inklusive des Kofferraumdeckels auf ihre Funktion.
Zu guter Letzt ist der Innenraum an der Reihe. Wenn ein muffiger Geruch vorhanden ist, so kann dies auf Feuchtigkeit hindeuten. Schauen Sie sich die Sitzpolster und Fußräume genau an. Anschließend sollte die Elektronik gestartet und getestet werden (Lüftung, Klimaanlage, Scheibenwischer, Fensterheber, Hupe etc.). Zudem sollten die Armaturen unbedingt gut lesbar und intakt sein.
Nur mit Testfahrt von privat kaufen
Kein Fahrzeugkauf von privat ohne Testfahrt! Diese Regel sollten Sie in jedem Fall befolgen. Jeder gute und seriöse Verkäufer sollte Ihnen die Möglichkeiten bieten, das Fahrzeug ausreichend lange zu prüfen. Um eventuelle Mängel zu identifizieren, reicht es auf keinen Fall aus einfach nur um den Block zu fahren. Hierzu ist eine längere Probefahrt vorteilhaft, die auch über die Autobahn und Landstraße führt.
Ganz wichtig: Das Auto muss auf jeden Fall über gültige Kennzeichenschilder verfügen (zugelassen sein), und TÜV haben.
Beobachten Sie wie das Fahrzeug nach einem Kaltstart reagiert, und ob das Fahrzeug ohne Probleme anspringt. Auf folgende Faktoren sollten Sie während der Testfahrt achten:
Leichtgängigkeit der Schaltung | Die Gänge müssen leicht einzulegen sein (auch beim Überspringen der Gänge) |
Kupplung | Handbremse anziehen, Kupplung im 2. Gang langsam kommen lassen, Motor muss ausgehen; falls der Motor weiterläuft, ist in naher Zukunft eine neue Kupplung fällig. |
Prüfen der Spur | Bei möglichst wenig Verkehr auf gerader Straße das Lenkrad loslassen; Fahrzeug sollte im besten Fall geradeaus fahren, andernfalls könnte das auf einen Unfall hindeuten. |
Bremsen | Auf gerader und trockener Strecke testen; Fahrzeug sollte nicht nach rechts oder links ziehen; außerdem ABS-Test durchführen, indem man eine Vollbremsung auf einem ebenen Feldweg bei 30 km/h macht. |
Niedrige Drehzahl | Bei niedriger Drehzahl fahren, und auf Klappern oder Brummen achten. |
Kühlung | Die Kühlwassertemperatur darf bei hoher Drehzahl auf der Autobahn nicht in den roten Bereich steigen. |
Lenkgetriebe | Es dürfen keine mahlenden Geräusche bei engen Kurven am Lenkanschlag zu spüren sein. |
Wenn nötig | Prüfen Sie, ob das Auto in Ihre (Tief-)Garage passt. |
Probefahrt zu Ende | Einen letzten Blick in den Motorraum werfen, es sollten keine Flüssigkeiten ausgetreten sein |
Lassen Sie sich am besten durch eine zweite Person alle Auffälligkeiten während der Testfahrt notieren. Klären Sie die Mängel mit dem Verkäufer und versuchen Sie, auf einen Nenner zu kommen. Ein seriöser Autoverkäufer sollte immer daran interessiert sein, alle ihm bekannten Schäden oder Mängel zu erwähnen. Entscheiden Sie auf keinen Fall übereilig, sondern überdenken Sie Ihre Ergebnisse in aller Ruhe. Fragen Sie den Verkäufer ruhig um einen Tag Bedenkzeit. Falls Sie gedrängt werden, ist es zu empfehlen, die Finger von dem Angebot zulassen.
Wann sollte man einen Check von einer unabhängigen Stelle durchführen lassen?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie der wirkliche Zustand des Gebrauchtfahrzeuges ist, so kommt ein Check durch eine neutrale Stelle infrage. Hierzu zählen Dekra, ADAC, TÜV und Kfz-Sachverständige. Die Kosten für eine professionelle Begutachtung betragen 60 bis 150 Euro.
Diese Investition lohnt sich auf jeden Fall. Einerseits können Sie beruhigt sein, keine großen Mängel oder Unfallschäden zu übersehen, andererseits werden oft auch kleine Dellen und Mängel entdeckt, die Ihnen eine Verhandlungsmöglichkeit von einigen Hundert Euro bieten kann.
3. Kaufvertrag, Zahlung und Autoübergabe
Schließen sie bei einem Gebrauchtwagenkauf auf alle Fälle einen Kaufvertrag ab. Ein Vertrag beweist, dass das Fahrzeug rechtmäßig seinen Besitzer gewechselt hat und schützt Sie vor rechtlichen Nachteilen.
Wenn Sie den Kaufvertrag kontrollieren, achten Sie unbedingt darauf, dass folgende Bestandteile aufgelistet sind:
- Korrekte Angaben zu Käufer und Verkäufer. Nicht vergessen auch die Personalausweisnummer aufzuschreiben.
- Genaue Angaben zum Auto (inkl. Fahrgestellnummer und Kilometerstand)
- Beidseitig festgelegter Kaufpreis
- Auflisten sämtlicher bekannter Beschädigungen und Unfallschäden
- Eindeutiger Nachweis, dass das Auto Eigentum des Verkäufers ist
- Falls das Auto nicht abgemeldet ist, die Modalitäten zur Ummeldung
- Übergebene Gegenstände und Unterlagen mit Empfangsbestätigung
- Bestätigung der Übergabe des Geldes
- Umgang mit Schaden (normalerweise: „Verkauft wie besichtigt“, Ausschluss der Schadenshaftung)
- Sonstige, mündlich besprochene Vereinbarungen
- Ort, Datum und Unterschrift des Verkäufers und des Käufers
Eine Anzahlung sollten Sie nicht leisten, da dieses zu Ihrem Nachteil werden kann. Barzahlung ist daher bei Autokauf von privat üblich – einige Autoverkäufer bestehen darauf, das Geld direkt auf ihr Bankkonto einzuzahlen um Falschgeld auszuschließen. Diese Möglichkeit sollten Sie dem Verkäufer auch geben. Nach der Zahlung erhalten Sie folgende Unterlagen und Gegenstände:
- Das Auto selbst
- Zubehör das mitverkauft wurde
- Alle zugehörigen Fahrzeugschlüssel
- Teil I und II der Zulassungsbescheinigung
- Handbuch des Fahrzeuges
- Scheckheft
- COC-Unterlagen
- Ggf. Gutachten für technische Änderungen oder Anbauten
4. Nach dem Fahrzeugkauf: Zulassung und Co.
Nach dem Fahrzeugkauf dürfen Sie nicht gleich vom Hof fahren, es sei denn, das Auto ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. In dieser Situation sollten Sie direkt zur Kfz-Zulassungsstelle fahren, wo Sie das Auto auf sich ummelden. Dafür brauchen Sie die kompletten Unterlagen (sehen Sie dazu im vorherigen Abschnitt nach) und zudem eine Bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer).
Haben Sie den Pkw im abgemeldeten Zustand erworben, so darf der Pkw nicht bewegt werden, bis Sie Ihre neuen Nummernschilder angebracht haben. Bei Bedarf ist es ratsam für Sie, eine Werkstatt aufsuchen, um eventuell Schäden oder Mängel reparieren zu lassen. Ansonsten gilt: Gewöhnen Sie sich in Ruhe an das neue Fahrzeug. Fahren Sie nicht gleich hohe Geschwindigkeiten oder lange Strecken, falls Sie sich noch nicht mit dem Handling vertraut gemacht haben.
Zu guter Letzt: Rechtliche Aspekte beim Autokauf eines Gebrauchten von privat
Gebrauchtwagen kann man von privat zwar günstig erwerben, Sie müssen jedoch wissen, dass hierbei rechtliche Nachteile entstehen. Private Verkäufer dürfen die Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen. Die gesetzliche Sachmängelhaftung sagt aus, dass ein gewerblicher Händler bis zu einem Jahr nach Erwerbsdatum für sämtliche Schäden haftet, die das Auto bereits zum Kaufzeitpunkt hatte.
Ein Privatverkäufer wird den Passus „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Kaufvertrag aufnehmen, wodurch er für Schäden nicht mehr haftbar ist. Dies ist nachvollziehbar und rechtmäßig. Für alle aufgelisteten Dinge, die der Verkäufer im Vertrag garantiert, muss er jedoch auch einstehen. Dies könnte beispielsweise der angegebene Kilometerstand sein.
Üblich ist außerdem die Formulierung „Gekauft wie besichtigt“ oder „Gekauft wie gesehen“. Diese ist, anders als es zu vermuten wäre, eher für den Verkäufer nachteilig. Steht dieser Passus im Vertrag, so ist die Haftung nur für die Schäden ausgeschlossen, die für den Käufer als Laien sichtbar und erkennbar waren. Für alles andere – auch wenn er den Mangel nicht einmal selbst kannte – muss der Verkäufer haften.
Schwerwiegende Unfallschäden oder Mängel darf der Verkäufer unabhängig vom Kaufvertrag nicht verschweigen, sofern sie ihm bekannt sind. Alles andere würde rechtlich gesehen als Betrug gelten. Zudem hat der Käufer bei schweren Mängeln immer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Achtung: Einige Händler geben sich bewusst als private Verkäufer aus, um die Steuern zu umgehen oder Sachmängelhaftung ausschließen zu können.
Diese Handlungsweise ist definitiv strafbar und hat zivilrechtliche Konsequenzen. Der Käufer selbst bekommt jedoch keine Strafe, außer er hatte Kenntnis darüber.
Jetzt Fahrzeug bewerten lassen
Kostenlos und unverbindlich.
Autoankauf Service
Kostenlose Beratung
Kostenlose Autobewertung
Vor Ort Besichtigung
Faire Marktpreise
Sofortige Auszahlung
Kostenlose Abholung
Kostenlose Autto Abmeldung
Unsere Partner
Mit der Kooperation namhafter Firmen bieten wir unseren Kunden einen erstklassigen Service.