Gebrauchtwagenkauf

Sollte ich mein Auto vom Händler kaufen?

Es ist sehr vorteilhaft, wenn man das nötige Wissen über die Details eines Fahrzeugkaufs von Gebrauchtwagenhändlern hat. Denn: Der Erwerb von gewerblichen Händlern unterscheidet sich in einigen Punkten vom Erwerb von einer Privatperson.

Kaufvertrag

Der hauptsächliche Unterschied beim Kauf vom Händler im Gegensatz zum Kauf bei einer Privatperson ist der Kaufvertrag. Denn gewerbsmäßige Autohändler haben andere gesetzliche Vorlagen, als es bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen der Fall ist. Kauft man ein Auto beim Händler, hat man als Konsument mehr Rechte, als beim Kauf von Privatpersonen.

Als Unerfahrener ist es selbstverständlich schwer festzustellen, ob ein Kaufvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Damit Du nach dem Kauf keine unnötigen Komplikationen erlebst, kannst du einige Musterkaufverträge im Internet finden, die Du hiernach eventuell verwenden kannst. Geht es hier bei um einen Vertrag mit einem Händler, muss der Mustervertrag in jeden Fall das Siegel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufweisen.

Gewährleistung

Der Pkw-Kauf beim Gebrauchtwagenhändler kann sich finanziell durchaus lohnen. Denn der Händler ist verpflichtet, dir eine Gewährleistung für das Fahrzeug auszuhändigen. Das bedeutet, der Händler haftet für alle Schäden und Mängel am Auto zum Zeitpunkt des Verkaufes. Zudem kommt noch, dass ein Kaufvertrag mit einem Händler dem besonderen Schutz des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt.

Vorsicht: Vergewissere Dich, ob der Händler auch wirklich der Verkäufer ist, oder ob es sich lediglich um einen Verkauf auf “Kommission” handelt (im Namen einer Privatperson). Denn sollte es so sein, gilt der Gewährleistungsschutz nicht!

Die Gewährleistungspflicht hat in der Regel eine Dauer von 24 Monaten. Allerdings hat der Händler die Möglichkeit, diese auf 12 Monate zu verkürzen. Außerdem hast Du das Recht, den Autokauf in Falle von schwerwiegenden Mängeln komplett rückgängig zu machen. Aber Achtung: Bei einer Reklamation musst der Käufer beweisen können, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war!

Wichtig: Möchte dir ein Händler ein Auto “ohne Gewährleistung” verkaufen, sollest Du hellhörig werden! Denn als Händler ist er verpflichtet, die Haftung zu übernehmen. Und diese Klausel darf im Kaufvertrag auch im Kleingedruckten nicht als nichtig erklärt werden.

Autocheck

Ganz egal, ob du bei einem kleinen oder großen Händler kaufst, mach auf jeden den Autocheck. Wir bieten Dir dazu einige hilfreiche Tipps und Anleitungen.

Zum Wagencheck gehört auch die Überprüfung der Autopapiere. Auch hierzu findest Du zahlreiche Checklisten im Internet. Sie können Dir bestens dabei helfen, mehr über den Zustand des Kraftfahrzeuges zu erfahren (beispielsweise Anzahl der Vorbesitzer, usw.).

Probefahrt

Du hast ein Anrecht auf eine Probefahrt, egal ob Du von einer Privatperson oder vom Händler kaufst. Am sinnvollsten ist es, Du verbindest die Probefahrt gleicht mit dem Wagencheck. Außerdem ist es durchaus ratsam, jemanden mitzunehmen, dem du vertraust und der bestenfalls Ahnung von Fahrzeugen hat.

Preis und Preisverhandlung

Bevor Du einen Gebrauchtwagen kaufst, musst Du dir unbedingt im Vorfeld Gedanken über einen angemessenen Preis machen. Dabei kann Dir beispielsweise mobile.de behilflich sein. Auf solchen Internetseiten kannst Du problemlos ähnliche Fahrzeuge vergleichen – auf diese Weise wird dir schnell der aktuelle Marktpreis deines Wunschautos bewusst.

Du hast zudem auch die Möglichkeit, den Preis zu verhandeln. Da es sich bei Gebrauchtwagen nicht um Fahrzeuge aus dem Herstellerkatalog handelt, hat der Händler selbst die Preisgestaltung in der Hand. Bedenke im Vorfeld deine Ausgangsposition: Magst Du einen Klassiker unter den Fahrzeugen, wie z.B. einen Ford, wird der Händler höchstwahrscheinlich schnell einen anderen potenziellen Käufer finden. Möchtest Du eine Rarität erwerben, hast du bessere Chancen beim Verhandeln.

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